Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbesoldungsgesetz
LBesG NRW§ 11 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LBesG%20NRW/11#abs-1 (1) Bleiben Beamtinnen, Beamte, Richterinnen oder Richter ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, so verlieren sie für die Zeit des Fernbleibens ihre Bezüge. Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages. Der Verlust der Bezüge ist durch die dienstvorgesetzte Stelle festzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LBesG%20NRW/11#abs-2 (2) Der Vollzug einer Freiheitsstrafe, die rechtskräftig von einem deutschen Gericht verhängt wurde, gilt als schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst. Für die Zeit einer Untersuchungshaft wird die Besoldung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt. Die Besoldung ist zurückzuerstatten, wenn die oder der Betroffene wegen des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Sachverhalts rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 11 LBesG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 04.03.2024 – 35 K 5731/22Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 17.03.2025 – 35 K 5513/22.O
- VG Düsseldorf, 15.01.2024 – 35 K 6629/22Zitiert von 4
- OVG NRW, 03.09.2025 – 31 A 1635/23.O
- VG Düsseldorf, 11.07.2025 – 26 K 7338/21
- VG Köln, 26.04.2023 – 3 K 1771/21
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 01.12.2021 – 3d A 4611/19.OZitiert von 6
- BVerwG, 24.07.2019 – 2 B 22.19Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafbefehls im Disziplinarverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG Arnsberg, 31.05.2017 – 2 K 955/15Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 LBesG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.